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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jowat Swiss AG

Präambel

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den rechtlichen Rahmen für die Beziehung zwischen Jowat Swiss AG (nachfolgend Lieferant genannt) und ihren Kunden (nachfolgend Käufer genannt).

1. Abschluss des Vertrages

Die zu liefernde Ware wird ausschliesslich im Vertrag definiert und vereinbart. Darüber hinausgehende Angaben, z.B. im Online-Shop oder auf der Webseite der Jowat Swiss AG, dienen der Hintergrundinformation des Käufers. Diese Angaben werden nicht Vertragsbestandteil, sofern dies nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist. Ein Vertrag gilt erst als geschlossen, nachdem der Lieferant die Bestellung des Käufers schriftlich bestätigt hat. Bei einer Bestellung über den Online-Shop gilt, abweichend folgendes: Die Darstellung des Sortiments auf der Seite www.jowat.shop stellt eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung und kein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages mit dem Käufer dar. Sie ist unverbindlich. Indem der Käufer per Internet oder E-Mail eine Bestellung bei dem Lieferanten aufgibt, gibt er ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages mit ihm ab. Der Käufer erhält unverzüglich eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung (Bestellbestätigung). Diese Bestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern informiert den Käufer nur darüber, dass die Bestellung bei dem Lieferanten eingegangen ist. Auf mögliche Fehler in den Angaben zum Sortiment auf der Webseite wird der Lieferant den Käufer ggf. gesondert hinweisen und ihm ein entsprechendes Gegenangebot unterbreiten. Der Vertrag mit dem Lieferanten kommt zustande, sobald dieser das Angebot durch Zusendung einer gesonderten Auftragsbestätigung innerhalb von 10 Kalendertagen explizit annimmt oder konkludent durch Lieferung der bestellten Waren. Bei einer Vertragsannahme per Mail wird die Auftragsbestätigung als pdf-Datei im Anhang der Mail verschickt. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtlichen Zulässigkeit und der Verfügbarkeit der bestellten Ware. Kann der Lieferant das Angebot des Käufers nicht annehmen, wir der Käufer anstelle der Annahme der Bestellung über die Nichtverfügbarkeit informiert. Mit der Bestellung anerkennt der Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sie bilden integrierten Bestandteil des Kaufvertrages. In jedem Vertrag für Lieferung von Ware an einen Käufer kommen ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anwendung. Keine widersprechenden käuferspezifischen Anforderungen, andere Bestimmungen und/oder Bedingungen, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, bilden Gegenstand eines Vertrages, es sei denn, der Lieferant stimmt diesen schriftlich zu. Änderungen der hier vorliegenden AGB sind nur gültig mit der schriftlichen Zustimmung des Lieferanten. Muster gelten als eine nicht bindende durchschnittliche Form der Ware.

2. Registrierung im Online-Shop

Voraussetzung für eine Nutzung des Online-Shops ist eine vorgängige Onlineregistrierung auf jowat.shop sowie die Zustimmung zu diesen AGB sowie zur Datenschutzerklärung des Lieferanten, auf die an dieser Stelle hingewiesen wird. Eine Mehrfachregistrierung unter verschiedenen Namen oder Adressen ist unzulässig. Mit dem erfolgreichen Absolvieren des Anmeldeverfahrens wird der Käufer vom Lieferanten zum System zugelassen. Der Käufer kann sich dadurch bei zukünftigen Besuchen des Online-Shops bequem mit seinem Benutzernamen und seinem Passwort anmelden und Bestellungen auf Rechnung tätigen, ohne dass er seine Adressdaten bei einem Bestellvorgang erneut eingeben muss. Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung des Online-Shops besteht nicht. Regeln zum Passwortschutz: Es sind geeignete Passwörter zu bestimmen (keine nahliegenden oder gebräuchlichen Wörter oder Zahlen). Idealweise werden Buchstaben- und Zahlenkombinationen gemischt verwendet. Es wird empfohlen, sich nach jedem Besuch des Online-Shops auszuloggen und das Passwort in regelmässigen Abständen zu ändern, um Kontomissbräuchen vorzubeugen. Der Käufer ist dabei verantwortlich für den sicheren Umgang bezüglich des Passwortschutzes. Jowat Swiss AG schliesst hier jede Haftung aus. Die Zulassung des Käufers zum Online-Shop kann vom Lieferanten jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Lieferant ist in diesem Fall berechtigt, den Benutzernahmen und das entsprechende Passwort sofort zu sperren und zu löschen.

3. Preise

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind die Preise in Schweizer Franken (exkl. MWST) zu verstehen. Geliefert wird FCA, 6033 Buchrain (Incoterms 2020). Die Preise basieren auf den anzuwendenden Faktoren/Tarife gültig zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Wechselkurs für Fremdwährungen, Rohmaterialpreise, Gehälter, Fracht, Zölle und andere Tarife). Preisangaben innerhalb von Offerten sind maximal 2 (zwei) Monate ab Offertstellung gültig. Sollten sich irgendwelche Faktoren/Tarife in beträchtlichem Ausmass zu Ungunsten des Lieferanten ändern (> +5%), z.B. als Folge von offiziellen Massnahmen oder steigenden Rohstoffpreisen, ist der Lieferant berechtigt, die Preise angemessen und im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Alle Packmittel, deren Wert im Warenpreis nicht inbegriffen ist, sind Eigentum des Lieferanten und gelten von ihm als leihweise gestellt. Der Lieferant berechnet hierfür eine Depotgebühr. Die Emballage ist baldmöglichst zu entleeren und frachtfrei an den Lieferanten zurückzusenden. Nach Wiedereingang in gutem Zustand erfolgt Entlastung des Emballagenkontos des Käufers.

4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Lieferanten und kann jederzeit durch den Lieferanten vom Käufer - zu Lasten von Käufers Kosten - zurückgefordert werden, solange der Preis nicht vollständig bezahlt ist. Der Käufer wird alle Dokumente beibringen und erforderlichen Massnahmen gemäss dem anwendbaren Recht erfüllen, um die Rechte des Lieferanten gemäss dieser Bestimmung zu schützen. Sollte der Eigentumsvorbehalt im Land des Käufers rechtsunwirksam sein, wird der Käufer auf Anforderung des Lieferanten andere gleichwertige Sicherheit beibringen. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung des Lieferanten nicht zulässig.

5. Lieferung

Lieferdaten / -zeiten, sämtliche Angaben zu Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung eines Produktes sind lediglich voraussichtliche Angaben und Richtwerte und sofern nicht schriftlich anders vereinbart, auch im Online-Shop nicht bindend. Sofern der Lieferant während der Bearbeitung der Bestellung feststellt, dass die vom Käufer bestellten Produkte nicht verfügbar sind, wird der Käufer darüber gesondert per E-Mail informiert. Im Fall von Verzögerung der Lieferung vermag erst die schriftliche Mahnung des Käufers mit angemessener Nachfristansetzung den Lieferanten in Verzug zu setzen. Keine Haftung entsteht für den Lieferanten für irgendwelche Verzögerung oder Schlecht-/Nichterfüllung, die auf Umstände zurückzuführen sind, welche ausserhalb seiner Kontrolle und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, wie, jedoch nicht abschliessend, Naturkatastrophen, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Energie oder Rohmaterialien, Transportunterbrüche, Epidemien, Pandemien, offizielle Massnahmen, Verzug seitens von Unterlieferanten, wie auch Umstände, welche die Erfüllung des Vertrages bis auf weiteres unökonomisch machen. Solche Umstände entbinden den Lieferanten von seinen Lieferverpflichtungen für die Dauer solcher Umstände einschliesslich deren Nachwirkungen ohne Nachlieferverpflichtungen für den Lieferanten. Sobald solche Umstände eintreffen, erstattet der Lieferant dem Käufer unverzüglich Meldung. Solche Umstände berechtigen den Lieferanten, den Vertrag teilweise oder vollständig aufzulösen, wobei dies den Käufer zu keinen Schadenersatzansprüchen und/oder Klagen berechtigt.

6. Gewährleistung

Der Lieferant gewährleistet dem Käufer, dass die hierunter gelieferte Ware in Übereinstimmung mit der Produktbeschreibung (Spezifikation) geliefert wird, wobei sich die Gewährleistung nur auf Ware erster Qualität und nicht Minderqualität oder Sonderposten bezieht. Der Lieferant behält sich vor, Komponenten der Produkte und damit die Rezeptur anzupassen, sollte dies aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, wie beispielsweise und nicht abschliessend die Nichtmehrherstellung einzelner Komponenten oder enorme Preisentwicklungen einzelner Komponenten, welche die Produkte unökonomisch machen, notwendig sein. Änderungen an zertifizierten Produkten erfolgen ausschließlich in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Zertifizierungsstelle. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 (zwölf) Wochen ab Datum der Lieferung (nachstehend „Gewährleistungsfrist“) unter der Bedingung, dass die Ware gemäss üblichen Industriestandards und Konditionen gelagert und eingesetzt wurde. Der Käufer muss die Ware nach erfolgter Lieferung überprüfen. Der Käufer muss dem Lieferanten innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach erfolgter Lieferung schriftlich Meldung erstatten über alle Mängel, die bei einer üblichen Überprüfung in Bezug auf die vom Lieferanten an den Käufer gelieferte Ware entdeckt werden können, ansonsten die Ware als vom Käufer akzeptiert gilt. Alle anderen Mängel müssen innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Feststellung des Mangels, jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist gemeldet werden. Die einzige und exklusive Haftung des Lieferanten besteht darin, eine allfällige Fehlmenge (> -10%) bei der gelieferten Ware auszugleichen und ferner, wobei ausschliesslich der Lieferant über den Rechtsbehelf entscheidet, die Ware zurückzunehmen oder zu ersetzen oder dem Käufer eine Preisreduktion zu gewähren, sofern der Mangel nicht vom Käufer zu vertreten ist. In jedem Fall kann der Käufer die Ware nur mit Zustimmung des Lieferanten zurückgeben. Sofern der Käufer es unterlässt, innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Lieferung Mängel zu melden – wobei allfällige versteckte Mängel innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Feststellung zu melden sind, jedoch in jedem Fall innerhalb der Gewährleistungsperiode - gilt die Ware als vom Käufer akzeptiert. Sofern die Ware ersetzt wird, erstreckt sich die absolute Gewährleistungsfrist auf maximal 12 (zwölf) Wochen ab Datum der ursprünglichen Lieferung. Die vorerwähnten, expliziten Gewährleistungen sind nicht übertragbar und verstehen sich anstelle jeglicher anderer Gewährleistung in Bezug auf die hierunter gelieferte Ware. Der Lieferant erteilt keine weitere Gewährleistung, weder ausdrücklich noch implizit. In jedem Fall gilt die Ware als vertragskonform trotz geringfügigen Abweichungen in Aus- sehen, Eigenschaften und Spezifikation bedingt durch Rohmaterialien- oder Herstellungsgegebenheiten oder geringfügigen Rezepturwechsel.

7. Lieferbedingungen

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, wird FCA (Incoterms 2020), Domizil Buchrain (LU), Schweiz geliefert. Sollte die Lieferung - aus Gründen die der Lieferant nicht zu vertreten hat – verzögert oder verhindert werden, wird die Ware auf Kosten und Risiko des Käufers gelagert.

8. Gewichte

Aus produktionstechnischen Gründen bleiben bei Lieferungen Mengentoleranzen von bis zu +/-10% der bestellten Menge vorbehalten. Jowat Swiss AG stellt dem Kunden die tatsächlich gelieferte Menge in Rechnung. Der Kunde ist insoweit verpflichtet, die gelieferte Menge abzunehmen und zu bezahlen.

9. Verzug des Käufers

Sollte der Käufer mit seinen Verpflichtungen in Verzug sein, ist der Lieferant berechtigt, Zinsen zu 5% zu belasten (dieser Zinssatz gilt sowohl nach als auch vor einer gerichtlichen Verfügung oder Urteil zugunsten des Lieferanten in Bezug auf den ausstehenden Saldo), weitere Lieferungen zu suspendieren – auch solche in Transit - und allfällige, gewährte Fristen oder Stundungsfristen bezüglich der Bezahlung für frühere Lieferungen zu annullieren. Sollten irgendwelche Bedenken bezüglich der Zahlungsfähigkeit des Käufers bestehen, insbesondere bei auftretenden Zahlungsverzögerungen seitens des Käufers, ist der Lieferant berechtigt, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen, Depotleistungen oder Banksicherheiten - welche für den Lieferanten zufriedenstellend sind - abhängig zu machen. Sollte der Käufer in Verzug geraten, ist der Lieferant im Weiteren berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne weitere Notifikation oder weitere Verpflichtungen jeglicher Art aufzulösen.

10. Beratung

Der Lieferant kann dem Käufer kostenlose anwendungstechnische Beratungsdienste zur Verfügung stellen. Diese Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen und beruhen auf Forschungsarbeit, auf den Ergebnissen der Praxis und auf beim Lieferanten durchgeführte Untersuchungen. Alle Daten und Informationen (wie zum Beispiel Eigenschaftszusagen), die der Lieferant dem Käufer so in Bezug auf die Eignung und Anwendung der Ware zur Verfügung stellt, sind ohne jegliche Gewährleistung, nicht bindend und entbinden den Käufer nicht von der Durchführung eigener Tests und Versuche. Der Käufer muss in jedem Falle selbst Probeverleimungen und Probeverklebungen vornehmen. Insbesondere können, angesichts der Vielfalt der Werkstoffe und der Tatsache, dass der Lieferant auf deren Verarbeitung keinen Einfluss hat, Angaben des Beratungsdienstes in Wegleitungen, auf Etiketten, etc. auch nicht als Zusicherung gelten. Dies gilt auch für jegliche Produkt- bzw. Eigenschaftsangaben im Online-Shop. Der Klebstoffeinsatz liegt vollumfänglich in der Eigenverantwortung des Käufers. Der Käufer ist verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und Verordnungen beim Gebrauch der Ware des Lieferanten, sowie den vor- geschriebenen Anweisungen des Lieferanten.

11. Haftung

Ungeachtet anderslautender Bestimmungen im Vertrag, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und soweit gesetzlich erlaubt, haftet der Lieferant für Schaden verursacht im Zusammenhang mit dem Vertrag nur bei Nachweis seiner groben Fahrlässigkeit oder rechtswidrigen Absicht. Die Gesamthaftung ist beschränkt auf den Kaufpreis des Vertrages und jedenfalls besteht keinerlei Haftung für indirekten oder Folgeschaden wie, jedoch nicht abschliessend, Einkommensverlust, Gewinnverlust, Gebrauchsverlust, Kapitalverlust, Produktionsverlust oder Kosten im Zusammenhang mit Betriebsunterbruch. Rechnungen für gelieferte Ware können nur mit Forderungen in Bezug auf unbestrittene Beschwerden verrechnet werden. Der Lieferant haftet nicht für Schäden aus der Anwendung des Klebstoffes durch den Käufer und allfälligen damit verbundenen Folgeschäden, wie der Aus- und anschliessende Wiedereinbau von durch den Käufer verklebten oder verleimten Gegenständen.

12. Teilnichtigkeit

Sofern sich eine Bestimmung des Vertrags, oder deren Anwendung auf bestimmte Personen oder Umstände, als nichtig oder rechtsunwirksam erweist, werden die verbleibenden Bestimmungen des Vertrags und die Anwendung der in Frage stehenden Bestimmung auf andere Personen oder Umstände - ausgenommen die als nichtig oder rechtsunwirksam erachtete - nicht berührt. Die Parteien werden die nichtige oder rechtsunwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der nichtigen oder rechtsunwirksamen Bestimmung so nahe kommt wie rechtlich möglich.

13. Erfüllungsort, Gerichtsbarkeit, anwendbares Recht

Gerichtsbarkeit für alle Rechtsstreitigkeiten aufgrund und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist bei den kompetenten Gerichten am Domizil des Lieferanten (6033 Buchrain / Schweiz). Dieser Vertrag untersteht dem Schweizer Recht ohne Berücksichtigung der Prinzipien des Kollisionsrechts und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

Die Version Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jowat Swiss AG vom Juni 2022.