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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jowat Pro GmbH

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1.1 Es gelten ausschließlich unsere Verkaufsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zur Ausführung des durch unsere Auftragsbestätigung oder auf andere Weise zustande gekommenen Vertrages getroffen werden, sind in diesen Verkaufsbedingungen und in der Auftragsbestätigung schriftlich niedergelegt.

1.3 Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.

1.4 Unsere Verkaufsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

1.5 Bestellungen über den Webshop werden nur an Gewerbebetriebe geliefert, die ihre Rechnungsadresse in Deutschland oder Österreich haben. Mehrfachanmeldungen unter verschiedenen Namen oder Adressen sind unzulässig. Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung des Webshops besteht nicht. Eine erteilte Zulassung zum Webshop kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Wir sind in diesem Fall berechtigt, den Benutzernamen und das entsprechende Passwort sofort zu sperren und zu löschen.
 

§ 2 Angebot, Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Eine Bestellung ist als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt. Wir können dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.

Für Bestellungen über den Webshop gilt folgendes: Der Besteller kann aus unserem Sortiment Produkte auswählen und diese über den Button „In den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Vor Abschicken der Bestellung kann er die Daten jederzeit ändern und einsehen. Über den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Besteller ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Das Angebot kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Besteller durch Setzen eines Häkchens bei dem Feld „Durch das Abschicken der Bestellung bestätige ich, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen habe, und erkläre mich mit ihnen einverstanden“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in sein Angebot mit aufgenommen hat. Wir schicken dem Besteller daraufhin unverzüglich eine Bestellbestätigung per E-Mail zu. Diese Bestätigung stellt keine Annahme des Angebotes dar, sondern informiert den Besteller darüber, dass sein Angebot eingegangen ist. Der Vertrag kommt erst durch die Annahmeerklärung unsererseits zustande, die im Zuge einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird, oder durch Lieferung der Ware. Der Vertragstext ist nach Vertragsschluss für den Besteller abrufbar.

Sämtliche Angaben im Webshop zur Verfügbarkeit, zum Versand des Produktes oder zur Lieferzeit sind lediglich unverbindliche Richtwerte. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produktes verfügbar, so teilen wir das dem Besteller unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab – ein Vertrag kommt in diesem Falle nicht zustande.

2.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ex Works“ INCOTERMS 2010, einschließlich Verpackung. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Rohstoffpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.

2.3 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Auftragsstellung im Check-out-Prozess, in der Bestellbestätigung als auch am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

2.4 Der Besteller ist damit einverstanden, dass Rechnungen und Gutschriften ausschließlich in elektronischer Form ausgestellt werden.

2.5 Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

2.6 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Zahlungen sind in Euro ohne Abzug sowie spesen- und kostenfrei über das von uns bezeichnete Bankinstitut zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

2.7 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch fällig ist und auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 

§ 3 Lieferung, Erfüllungsort & Gefahrenübergang

3.1 Die Lieferzeit ergibt sich ausschließlich aus den Angaben der Auftragsbestätigung, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

3.2 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

3.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine und Lieferfristen unverbindlich.

3.4 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

3.5 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

3.6 Sofern die Voraussetzungen von Ziff. 3.5 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

3.7 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt ist der Erfüllungsort unser Geschäftssitz.
 

§ 4 Haftung

4.1 Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen müssen vorgebracht werden, bevor die Ware der regulären Verarbeitung zugeführt wird, sofern dies möglich ist. Mit jeder Mängelrüge ist uns ein Muster der beanstandeten Ware zu übersenden. Mängelrügen sind ausschließlich gegenüber handlungsbevollmächtigten Mitarbeitern abzugeben. Erklärungen zur Gewährleistung werden ebenfalls nur von handlungsbevollmächtigten Mitarbeitern abgegeben.

4.2 Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

4.3 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Unser Recht, die Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern, bleibt unberührt.

4.4 Sofern nicht anders vereinbart, sind wir verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter zu erbringen. Eine Haftung unsererseits für eine etwaige Verletzung von Schutzrechten durch eine Verarbeitung unserer Produkte (z. B. Verfahrenspatente) ist explizit ausgeschlossen.

4.5 Wir haften für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen.

4.6 Verletzen wir eine wesentliche Vertragspflicht nur leicht fahrlässig, so ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.

4.7 Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

4.8 Davon unberührt bleibt die Haftung wegen Vorsatz, die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

4.9 Wir haften auch aus rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen (§ 311 BGB), jedoch ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Bestellers von unseren AGB nur im Rahmen dieses Paragraphen.

4.10 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

4.11 In Fällen von höherer Gewalt oder von zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbaren Ereignissen, die durch die Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns nicht abzuwenden sind, durch die eine Herstellung oder Lieferung der Ware wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird, haften wir nicht und sind berechtigt, die Lieferfrist um den Zeitraum der Behinderung zu verlängern. Ist dem Besteller infolge der Verzögerung die Abnahme nicht zuzumuten, kann er unverzüglich den Rücktritt vom Vertrag erklären. Sofern die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Auch ein teilweiser Rücktritt ist möglich. Zu den Fällen höherer Gewalt und den unvorhersehbaren Ereignissen zählen unter anderem Streiks, Terrorismus, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, der unverschuldete Ausfall der Anlage oder Maschinen, Einschränkung und Mangel von Roh- und Betriebsstoffen, nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, nicht vorhersehbare Betriebs- und Lieferstörungen bei unseren Lieferanten, Feuer und Krieg.

4.12 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Ablieferung der Kaufsache. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus Ziff. 4.5 und 4.8.

4.13 Im Falle einer unberechtigten Mängelrüge ist die Jowat Pro GmbH berechtigt, dem Kunden den entstandenen Labor- und Verwaltungsaufwand mit 150 € pauschal zu berechnen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass ein geringerer Schaden oder gar kein Schaden entstanden ist. Die Pauschale ermäßigt sich dann entsprechend. In jedem Fall bleibt der Jowat Pro GmbH der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.

4.14 Ein gesetzliches oder vertragliches Widerrufsrecht besteht explizit nicht.
 

§ 5 Eigentumsvorbehaltssicherung

5.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei verschuldetem Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ebenso ein Rücktritt vom Vertrag, wie in der Pfändung der Kaufsache durch uns. 

5.2 Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

5.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall, sofern die Klage erfolgreich war und wir die Forderung zuvor erfolglos gegen den Beklagten vollstreckt haben.

5.4 Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen sowie diejenigen Forderungen des Bestellers aus der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistung). Wir nehmen die Abtretung an. Der Besteller darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherheitshalber übereignen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesem Fall können wir jedoch verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

5.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

5.6 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. 

5.7 Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

5.8 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
 

§ 6 Anwendungstechnische Hinweise

6.1 Unsere anwendungstechnischen Beratungen, Gebrauchsanweisungen, etc. beruhen auf praktischen und wissenschaftlichen Erfahrungen. Sie sind jedoch unverbindlich und befreien den Besteller nicht von der Verpflichtung, sich von der Eignung der Ware für die beabsichtigten Zwecke und Verfahren mittels Durchführung von Probeverklebungen unter Alltagsbedingungen selbst zu überzeugen. Angaben bezüglich unserer Produkte sind Durchschnittswerte und wir stützen sie auf durchgeführte Laborprüfungen und Praxiserfahrungen unserer Kunden. Als Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne der aktuellen BGH-Rechtsprechung gelten ausschließlich die vertraglich vereinbarten Spezifikationen, nicht hingegen sonstige Angaben.

6.2 Auch bei anwendungstechnischer Unterstützung des Bestellers durch uns trägt der Besteller das Risiko des Gelingens seines Werkes.

6.3 Die in den Broschüren oder anderen Materialien enthaltenen Beschreibungen und Spezifikationen dienen nur der allgemeinen Information und sind nicht Bestandteil des Vertrages. Dies gilt ebenso für jegliche Produkt- und Eigenschaftsangaben im Webshop.
 

§ 7 Geheimhaltung 

7.1 An allen von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen (insbesondere Produktdatenblätter) behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt vor allem für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Bei einem Nichtzustandekommen des Vertrages sind sie herauszugeben. Alle geistigen Eigentumsrechte an den Waren, ihrer Herstellung, Entwicklung oder Erschaffung (einschließlich Verbesserung selbiger) sind und bleiben unser Eigentum.

7.2 Vertrauliche Informationen sind Geschäftsgeheimnisse und unterliegen der Geheimhaltung. Darunter fallen auch Preisangaben.

7.3 Der Besteller verpflichtet sich, unsere Zustimmung einzuholen, bevor er die Geschäftsbeziehung mit uns als Referenz angibt.

7.4    Chemische Analysen der Produkte sowie jede Form des rückbildenden Nachbaus (Reverse Engineering) sind ausgeschlossen. Bei Weiterverkauf ist vom Besteller sicherzustellen, dass die Kunden des Bestellers ebenfalls jede Form des Reverse Engineering unterlassen und diese Verpflichtung jeweils an ihre Kunden weitergeben.
 

§ 8 Gerichtsstand 

8.1 Sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung oder an seinem Geschäftssitz zu verklagen.

8.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.


Stand: Unverändert seit November 2023

Jowat Pro GmbH
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Deutschland