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Jowat® 401.10 Verdünnung | Klebstoff-ReinigerID40110
Wirkungsstarke Verdünnung von Jowat® für Kontaktklebstoffe und auch geeignet zur Entfernung von Schmelzklebstoffen.
  • Als Verdünnung von Kontaktklebstoffen einsetzbar (z.B. Jowat® 445.00 und 445.20)
  • Auch als Reiniger von Schmelzklebstoffrückständen geeignet
Menge Preis pro Stück
1-5 11,35 €
6+ 10,23 €
exkl. MwSt. zzgl. Versand
Verfügbar

Anwendungsbeispiele
Als Verdünnung für brennbare Polychloropren-Klebstoffe.

Auch als Spezialreinigungsmittel für Schmelzklebstoffe einsetzbar.

Eigenschaften/Verarbeitungshinweise
Keinesfalls dürfen heiße Gegenstände oder Elektroanschlüsse mit dem Reinigungsmittel in Berührung gebracht werden.

Schmelzklebstoff zunächst durch Aufheizen und Abkratzen mit einem Spachtel entfernen. Nach Auskühlen die Werkzeuge/Geräte 10 – 12 Stunden in Jowat® Reiniger 401.10 einweichen und anschließend reinigen.

Lagerung
In gut verschlossenen Originalgebinden trocken und kühl (15 – 25 °C) lagern. Das Mindesthaltbarkeitsdatum findest du auf dem Gebindeetikett.

Vor Feuchtigkeit schützen.

Beratung
Unsere Anwendungsberater in der anwendungstechnischen Abteilung bieten dir technische Unterstützung bei der Auswahl eines für deine Anforderungen geeigneten Klebstoffes. Die Abteilung ist werktags von 9:00 – 16:00 Uhr telefonisch erreichbar unter +49 (0) 5231 749-5858.

Weitere Informationen
Für das komplette Technische Datenblatt klicke bitte hier.

Das Sicherheitsdatenblatt findest du hier oder unter dem Reiter Downloads.

Basis Organisches Lösemittel
Viskosität dünnflüssig
Dichte ca. 0,755 ± 0,015 g/cm³ (Aräometer)
VOC-Gehalt (Schweiz) 100,00%
Gefahr

GHS02

GHS08

GHS07

GHS09

Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.  Verursacht Hautreizungen.  Verursacht schwere Augenreizung.  Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.  Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.  Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung..  Das Produkt enthält: Meldepflichtige Ausgangsstoffe für Explosivstoffe. Bereitstellung, Verbringung, Besitz und Verwendung gemäß Verordnung (EU) 2019/1148, Artikel 9.        
Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.  BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.  KEIN Erbrechen herbeiführen.  Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.  An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.  Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.